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   OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18.PL   

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https://dejure.org/2019,46307
OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18.PL (https://dejure.org/2019,46307)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.10.2019 - 9 A 1419/18.PL (https://dejure.org/2019,46307)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 9 A 1419/18.PL (https://dejure.org/2019,46307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsPersVG § 48 Abs. 2 Satz 2, SächsPersVG § 31 Abs. 1, SächsPersVG § 38 Abs. 3 Satz 1
    Mitbestimmungsrecht; Umsetzungsmaßnahme; Ersatzmitglied; Wahlvorschlagsliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 14.11.2018 - 2 B 302/18

    Umsetzung; Beteiligung des Personalrats; Ersatzmitglied

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18
    Dieser Antrag blieb ebenso wie die von ihm eingelegte Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg (VG Dresden, Beschl. v. 18. Juli 2018 - 11 L 383/187 - SächsOVG, Beschl. v. 14. November 2018 - 2 B 302/18 -, juris).

    Die Wirksamkeit einer vor dem Eintritt eines Beschäftigten als Ersatzmitglied in den Personalrat diesem gegenüber ausgesprochenen Maßnahme bleibt auch nach dessen Nachrücken in den Personalrat wirksam (so im Übrigen auch SächsOVG, Beschl. v. 14. November 2018 a. a. O., juris Rn. 20 ff. im beamtenrechtlichen Beschwerdeverfahren des Beschäftigten; Vogelgesang/Bieler/Kleffner/Rehak: Landespersonalvertretungsgesetz für den Freistaat Sachsen, Loseblattsammlung Stand Juli 2018, § 48 Rn. 6 m. w. N.; zu der im Wesentlichen gleichlautenden Vorschriften im BPersVG: Griebeling, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, BPersVG, Loseblattsammlung Stand: August 2016, § 47 Rn. 113, 115 und 11).

    Dies stimmt mit den Ergebnissen der umfangreichen, vom zweiten Senat angestellten Recherchen (SächsOVG, Beschl. v. 14. November 2018 - 2 B 302/18 -, juris Rn. 19) jedoch nicht überein: Danach beträgt die Entfernung zwischen der Wohnung des Antragstellers in Görlitz und der neuen Dienststelle Bundespolizeirevier Z....., OT H.

  • BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 6.15

    Abordnung; Ersatzmitglied; Gesamtpersonalrat; Heranziehung als Ersatzmitglied;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18
    Die vom Antragsteller in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 -, juris) betreffe ausschließlich die Rechtslage in Berlin-Brandenburg, die eine solche Prognose anders als § 48 Abs. 2 SächsPersVG erfordere.

    Daher kann sich der Antragsteller für seine Ansicht nicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 47 LPersVG BB berufen (BVerwG, Beschl. v. 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 -, juris).

  • OVG Sachsen, 09.07.2019 - 9 B 331/18

    Umsetzung; Dienstort

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde vom beschließenden Senat zurückgewiesen (SächsOVG, Beschl. v. 9. Juli 2019 - 9 B 331/18.PL -, juris).

    Darüber hinaus räumt das Sächsische Personalvertretungsgesetz - wie das Bundespersonalvertretungsgesetz - den Personalvertretungen ein im Beschlussverfahren verfolgbares Recht, dem Dienststellenleiter die Durchführung bestimmter, der Mitbestimmung unterliegender Maßnahmen zu untersagen, nicht ein (st. Rspr., BVerwG, Beschl. v. 3. Juli 2013 - 6 PB 10/13 -, juris Rn. 4 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 9 B 331/18.PL -, juris Rn. 12 f.).

  • BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18
    So ist zum Beispiel die Mitwirkung eines Personalratsmitglieds an einem Beschluss des Personalrats über die Besetzung einer Beförderungsstelle, um die es sich selbst beworben hatte, aber nicht ausgewählt wurde, unwirksam (BVerwG, Beschl. v. 19. Oktober 2015 - 5 P 11.14 -, juris Rn. 15 f).
  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 14.73

    Begriff der "zeitweiligen Verhinderung" - Ladung und Zuziehung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18
    Da das Gesetz allein auf den objektiven Tatbestand der Verhinderung abstellt und den Eintritt des Ersatzmitgliedes nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig macht, findet dieser ohne Rücksicht darauf statt, wann die Verhinderung eintritt, und auch unabhängig davon, ob die Verhinderung des Mitgliedes dem Vorsitzenden des Personalrats oder dem Ersatzmitglied bekannt ist (BVerwG, Urt. v. 24. Oktober 1975 - VII P 14.73 -, juris Rn. 6; Schlatmann, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber a. a. O. § 31 Rn. 46).
  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 6.13

    Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Auflösungsantrag des öffentlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18
    23 Die vom Antragsteller angeführten Entscheidungen des beschließenden Senats sowie des Bundesverwaltungsgerichts zum Schutz von Jugend und Auszubildendenvertretern (vgl. zu § 9 Abs. 3, 4 BPersVG: BVerwG, Beschl. v. 1. Oktober 2013 - 6 P 6.13 -, juris, und zu § 9 Abs. 3, 4 SächsPersVG: SächsOVG, Beschl. v. 8. Mai 2014 - PL 9 A 686/12 -, juris) rechtfertigen keine andere Bewertung.
  • OVG Sachsen, 08.05.2014 - PL 9 A 686/12

    Ausschluss des Weiterbeschäftigungsschutzes von Ersatzmitgliedern bzgl. Tätigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18
    23 Die vom Antragsteller angeführten Entscheidungen des beschließenden Senats sowie des Bundesverwaltungsgerichts zum Schutz von Jugend und Auszubildendenvertretern (vgl. zu § 9 Abs. 3, 4 BPersVG: BVerwG, Beschl. v. 1. Oktober 2013 - 6 P 6.13 -, juris, und zu § 9 Abs. 3, 4 SächsPersVG: SächsOVG, Beschl. v. 8. Mai 2014 - PL 9 A 686/12 -, juris) rechtfertigen keine andere Bewertung.
  • OVG Sachsen, 25.06.2015 - 9 A 344/14

    Umsetzung; Einzugsgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18
    Bei der Dienststätte handelt es sich um die (örtliche) Stelle, an der der Bedienstete in der Regel seinen Dienst zu verrichten hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Juni 2015 - 9 A 344/14 PL -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 P 43.79

    Zuständige Personalvertretung - Personalvertretungsrechtliche Beziehungen -

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18
    Jedenfalls haben die Regelungen zum Schutz von Jugend- und Auszubildendenvertretern vorrangig den individuellen Schutz von deren Mitgliedern im Blick, während das in § 48 Abs. 2 Satz 2 SächsPersVG geregelte Mitbestimmungserfordernis vorrangig die Kontinuität und Arbeitsfähigkeit der Personalvertretung sichern soll (zu § 47 Abs. 2 Satz 2 BPersVG: vgl. Griebeling a. a. O. § 47 Rn. 131; Ilbertz/Widmaier/Sommer, a. a. O. § 47 Rn. 41), weswegen die Zustimmung von der Personalvertretung zu erteilen ist, der der betreffende Beschäftigte angehört (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1980 - 6 P 43/79 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 4.10

    Rücknahme einer vollzogenen Maßnahme; Rechtsanspruch des Personalrats;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18
    Verpflichtungsaussprüche im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind nur anerkannt, wenn und soweit das Personalvertretungsrecht dem jeweiligen Antragsteller eine durchsetzungsfähige Rechtsposition einräumt (BVerwG, Beschl. v. 11. Mai 2011 - 6 P 4.10 -, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 03.07.2013 - 6 PB 10.13

    Rücknahme bzw. Unterlassung einer beteiligungspflichtigen Maßnahme;

  • OVG Sachsen, 28.03.2023 - 2 E 30/22

    Aussetzung; Beschwerde; Umsetzung

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde lehnte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 9 A 1419/18 - ab.

    Dies geschah vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 5 PB 2.20 - die Rechtsbeschwerde des Personalrats gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2019 - 9 A 1419/18 - zugelassen hatte, um die Frage zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Ersatzmitglieder des Personalrats vom Schutz des § 48 Abs. 2 Satz 2 Sächs- PersVG erfasst werden.

    Diese Voraussetzungen sind hinsichtlich des anhängigen personalvertretungsrechtlichen Verfahrens (9 A 1419/18), in dem die personalvertretungsrechtlichen Fragen des den Kläger konkret betreffenden Umsetzungsverfahrens zu klären sind, erfüllt.

  • OVG Sachsen, 09.07.2019 - 9 B 331/18

    Umsetzung; Dienstort

    Hiergegen hat er am 21. Januar 2019 (9 A 1419/18.A) Beschwerde eingelegt, worüber der Senat noch nicht entschieden hat.
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